• Elternvereine sind das Bindeglied zwischen Schule und Eltern. Einerseits wahren sie die Erziehungsrechte der Eltern, andererseits berücksichtigen sie aber auch das Miterziehungsrecht der Schule. Sie beraten Eltern bei Fragen, die das Schulgeschehen betreffen und sind um eine gute Schulpartnerschaft bemüht. Sie vernetzen Lehrer/-innen, Schüler/-innen und Eltern und tragen Sorge für deren gute Kommunikation.
          
        Mitglied können alle Eltern einfach durch Einzahlen eines Mitgliedsbeitrages werden. Die Gelder werden wiederum ausgegeben für besondere Schulprojekte, kreative Lehrer/-innen- & Schüler/-innenideen oder die finanzielle Unterstützung von bedürftigen Schüler/-innen, die ansonsten nicht an Schulveranstaltungen teilnehmen könnten.
         
        Durch unsere Arbeit unterstützen wir Schulveranstaltungen, organisieren Bazare und Flohmärkte und helfen am Ende des Schuljahres bei den Vorspielabenden sowie der Abschlussfeier der vierten Klassen. Für das Gelingen der Unternehmungen sind aber nicht nur Gelder, sondern auch tatkräftige Hilfe notwendig.
          
        Den Klassenelternvertretern kommt insofern eine besondere Bedeutung für den Elternverein zu, da sie diejenigen sind, die die Interessen der Klasseneltern vertreten und am besten über Klassenangelegenheiten informiert sind. Die Mitgliedschaft und Mitarbeit des Klassenelternvertreters sind nicht zwingend nötig, aber wünschenswert. Sollte weder der Klassenelternvertreter noch sein Stellvertreter im EV mitarbeiten, wäre es sinnvoll, eine Person der Klasse zu benennen, die als Bindeglied die Anliegen der Klasse im Elternverein vertritt bzw. umgekehrt.
         
        Einmal im Jahr findet die alljährliche Jahreshauptversammlung statt. Neben dem Vorstand bestehend aus Obfrau/Obmann, Vizeobfrau/Vizeobmann, Kassier/in und Schriftführer/in ist eine rege Teilnahme aller Mitglieder wünschenswert. 

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